Barrierefreiheitserklärung
Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen ist bemüht, ihre Website https://eeg-vlbg.at/ im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://eeg-vlbg.at/. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von suxxess solution DESIGN WEB IT GmbH (FN 432114 m) vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Website erfüllt die Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Diese Website wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) gestaltet.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten bei der Nutzung dieser Website Einschränkungen auftreten oder Sie auf Probleme stoßen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder wenn Sie andere Mängel in Bezug auf die Erfüllung der Barrierefreiheitskriterien feststellen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an energie@portal.eeg-vlbg.at mitzuteilen. Wir ersuchen Sie um Beschreibung des Problems und um Bekanntgabe der URL der betroffenen Website.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Inhalte für alle Menschen zu verbessern. Dabei ist uns jedes Feedback eine wertvolle Hilfe.
Rechtsdurchsetzung
§35 des Barrierefreiheitsgesetzes normiert Schutzrechte für Verbraucher und Verbraucherinnen.- Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden, um auf mögliche Übertretungen gegen dieses Bundesgesetz hinzuweisen.
- Das Recht nach Abs. 1 kommt auch dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Behindertenrat, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich zu.
- Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und den Verbraucher oder die Verbraucherin gemäß Abs. 1 oder die Organisation gemäß Abs. 2 innerhalb von acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein Verfahren gemäß dem 6. Abschnitt dieses Bundesgesetzes durchgeführt wird oder von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.
- Bei Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz 2018 sowie gemäß Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 sind die in den Punkten 1 bis 3 genannten Bestimmungen nicht anzuwenden.
Kontaktstelle Sozialministeriumservice gemäß § 35 BaFG für Vorarlberg
Adresse: Rheinstraße 32/3, 6900 Bregenz
Tel: 05574/6838
Fax: 05 99 88-7205
E-Mail: post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt.